Nächstes Vernetzungstreffen
Das nächste Vernetzungstreffen der LAG SB NRW findet am 11.05.2023 in der Zeit von 14.00-15.30 Uhr online statt. Die Einladung erfolgt über die Mailingliste. Weitere Informationen erhalten Sie per E-Mail an kontakt@lag-sb.nrw.
Oktober 2020
Die Landesregierung startet ein neues Förderprogramm zur Verbesserung der Studienbedingungen für Studierende mit Behinderungen und chronischen Erkrankungen. Mit der Förderungen sollen die Hochschulen befähigt werden weitere strukturelle Maßnahmen zur Umsetzung von Inklusion an ihrem Standort umzusetzen. Näheres entnehmen Sie der Pressemitteilung des MKW.
Die Geschäftsordnung der LAG SB NRW kann hier (Die Geschäftsordnung der LAG SB NRW als PDF) eingesehen werden.
Juli 2020
Die Kanzlerkonferenz der Hochschulen für Angewandte Wissenschaften setzen sich aktuell mit der Reichweite der rechtlichen Verpflichtungen der Hochschulen zur digitalen Barrierefreiheit auseinander. Hierzu wurde ein Rechtsgutachten und ein davon abgeleiteter Handlungsleitfaden in Auftrag gegeben. Der Tenor des Gutachtens und des Handlungsleitfaden widersprechen der vom Gesetzgeber geforderten umfassenden Barrierefreiheit. Daher hat sich die LAG SB NRW gemeinsam mit der LASH NRW in einem offenen Brief an die Kanzlerkonferenz der Hochschulen für Angewandte Wissenschaften gewandt. Dieser kann hier (offener Brief an Kanzlerkonferenz
als PDF) eingesehen werden.
Juni 2020
Die LAG SB NRW hat im Rahmen einer Pressemitteilung Stellung genommen zu einer Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Münster vom 7. November 2019. Nach dieser ist, bei sogenannte Dauerleiden, das sind nichtkörperliche Behinderungen, die als „persönlichkeitsbedingte Eigenschaft“ das Leistungsbild des Prüflings prägen, kein Nachteilsausgleich bei der Abnahme von Prüfungen zu gewähren. Diese Rechtsprechung stellt vor dem Hintergrund der geltenden nationalen und internationalen Gesetze eine eklatante Diskriminierung Studierender mit Behinderungen/chronischen Erkrankungen dar.
Die LAG SB sieht in diesem Urteil geltendes Recht verletzt. Wenn sich die Hochschulen an dieser Rechtsprechung orientieren, so bedeutete das nicht nur einen Rückfall hinter die Erkenntnisse über gesundheitliche Beeinträchtigungen und deren negative Auswirkungen auf Teilhabe an der Bildung, sondern auch hinter die internationale Rechtsentwicklung.
Die vollständige Pressemitteilung findet sich hier (Pressemitteilung zur Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts als PDF).