LAG SB NRW

Aktuelles

Willkommen im Bereich „Aktuelles“. Hier finden Sie Neuigkeiten aus der LAG sowie die kommenden Termine und Treffen unseres Netzwerks.

Kommende Termine

Nächste Online - Netzwerktreffen

Dienstag, den 17.02.2026, 10:00  Uhr - 11:30  Uhr.

Weitere Termine

  • Freitag, den 27.03.2026, 10:00  Uhr - 11:30  Uhr.

Präsenzveranstaltung der LAG SB NRW

Montag, den 08.06.2026.

Weitere Informationen folgen

Für weitere Informationen, wenden Sie sich gerne an kontakt@lag-sb.nrw.


Informationen und Mitteilungen

Hier finden sich aktuelle Meldungen, Stellungnahmen und Informationen aus der Arbeit der LAG SB NRW. Die Inhalte werden regelmäßig aktualisiert und thematisch ergänzt. Die Inhalte sind chronologisch sortiert.

Januar 2026

Die LAG SB NRW im Wissenschaftsausschuss des Landtags NRW (49. Sitzung am 21. Januar 2026)

Auf Einladung nahmen die drei Sprecher*innen der LAG SB NRW am 21. Januar 2026 an der 49. Sitzung des Wissenschaftsausschusses des Landtags Nordrhein-Westfalen teil. In diesem Rahmen brachten sie sowohl die die Perspektiven von Studierenden mit Behinderungen und chronischen Erkrankungen als auch die Erfahrungen der Beauftragten und Beratenden von Studierenden mit Behinderungen und chronischen Erkrankungen in die hochschulpolitische Debatte ein.

Im Mittelpunkt des Beitrags stand ein fachlicher Input auf Grundlage zentraler Ergebnisse der bundesweiten "Best3-Studie" sowie weiterer aktueller Studien, insbesondere der Studie des MKW NRW zu Studienerfolg und Berufseinstieg (PDF, öffnet im Tab). Ergänzt wurden diese Erkenntnisse durch die langjährigen praktischen Erfahrungen aus der Arbeit der in der LAG SB NRW vertretenen Beauftragten und Beratenden von Studierenden mit Behinderungen und chronischen Erkrankungen.

Der Vortrag verdeutlicht, vor welchen strukturellen Herausforderungen Studierende mit Behinderungen und chronischen Erkrankungen weiterhin stehen und welche Rahmenbedingungen für ein inklusives Studium in Nordrhein-Westfalen notwendig sind.

Ein weiterer Schwerpunkt war die bisherigen Erfolge sowie Fortführung des Förderprojekts „Inklusive Hochschule“. Dieses Thema wurde sowohl in der Einleitung durch Wissenschaftsministerin Ina Brandes als auch im Beitrag der Sprecher*innen aufgegriffen. Die Sprecher*innen machten dabei deutlich, dass Inklusion auf Dauerhaftigkeit angelegt sein muss. Vor diesem Hintergrund wurde ein klarer Appell zur Verstetigung der Fördermittel formuliert, um erfolgreiche Maßnahmen langfristig abzusichern und weiterzuentwickeln.

Im Anschluss an den Vortrag fand ein Austausch mit den Mitgliedern des Wissenschaftsausschusses statt. Die Sprecher*innen beantworteten Fragen aus den verschiedenen Fraktionen, gingen auf einzelne Rückfragen konkret ein und boten sich darüber hinaus als Ansprechpartner*innen für weiterführende Gespräche und den weiteren Dialog an.

Mit der Teilnahme an der Sitzung des Wissenschaftsausschusses konnte die LAG SB NRW die Relevanz einer inklusiven Hochschullandschaft für NRW als Wissenschafts- und Hochschulstandort deutlich machen und ein klares Angebot zur weiteren Zusammenarbeit im Sinne inklusiver Hochschulbildung in Nordrhein-Westfalen unterbreiten.

Videoarchiv des MKW zum 49. Wissenschaftsauschuss:

Studie des MKW NRW zu Studienerfolg und Berufseinstieg (Kurz- und Langbericht):

Studienerfolg und Berufseinstieg der Absolventinnen und Absolventen des Abschlussjahrgangs 2022 von Fachhochschulen und Universitäten in NRW (im Vergleich zu den Jahrgängen 2016, 2018 und 2020)

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Januar 2026

Förderprogramm "Inklusive Hochschule NRW" wird bis 2028 fortgeführt

Das Land Nordrhein-Westfalen setzt ein wichtiges Zeichen für nachhaltige Inklusion an Hochschulen: Das Förderprogramm "Inklusive Hochschule NRW" wird bis Ende 2028 fortgeführt.

Die Entscheidung des Ministeriums für Kultur und Wissenschaft schafft Planungssicherheit für Hochschulen sowie für Studierende mit Behinderungen und chronischen Erkrankungen.

Bestehende inklusive Strukturen können damit gesichert und weiterentwickelt werden. Auch die Arbeit der Beauftragten für Studierende mit Behinderung und chronischen Erkrankungen wird weiterhin gezielt unterstützt.

Ab 2027 wird das Förderprogramm zudem auf weitere Hochschulen ausgeweitet. Damit werden inklusive Strukturen im nordrhein-westfälischen Hochschulsystem weiter gestärkt und breiter verankert.

Pressemitteilungen:

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November 2025

Rückblick auf die Präsenzveranstaltung der LAG SB NRW am 27. Oktober 2025

Gruppenfoto der Präsenzveranstaltung der LAG SB NRW am 27. Oktober 2025 in Essen
Gruppenfoto der Präsenzveranstaltung der LAG SB NRW am 27. Oktober 2025 in Essen.

Am 27. Oktober 2025 fand die jährliche Präsenzveranstaltung des Netzwerks der Landesarbeitsgemeinschaft Studium und Behinderung NRW (LAG SB NRW) im Hotel Franz in Essen statt: Ein Tag voller Austausch, Engagement und inspirierender Impulse zum Thema „Inklusive Hochschule NRW – Erfolge, Perspektiven und Zukunft“.

Die Videobotschaft von Ministerin Ina Brandes sorgte für einen motivierenden Auftakt. In ihrer Ansprache hob sie die Bedeutung inklusiver Strukturen an Hochschulen hervor. Die Ministerin würdigte in diesem Kontext das Engagement der Beratenden und Beauftragten für Studierende mit Behinderungen und chronischen Erkrankungen an den Hochschulen des Landes NRW, die sich tagtäglich für Chancengleichheit und Teilhabe im Studium einsetzen.

Den inhaltlichen Schwerpunkt bildete das Thema „Inklusive Hochschule NRW – Erfolge, Perspektiven und Zukunft“. Im Fokus stand die Fortführung des Förderprogramms „Inklusive Hochschule NRW“ des Ministeriums für Wissenschaft und Kultur, das 2026 endet. Neben Dr. Jari Greiner-Firmenich als Vertreter des Ministeriums für Kultur und Wissenschaft NRW sowie die wissenschaftlichen Sprecher*innen des Landtages Julia Eisentraut (Bündnis 90/Die Grünen) und Dr. Bastian Hartmann (SPD) brachte auch Jens Kaffenberger von der Informations- und Beratungsstelle Studium und Behinderung (IBS) im Deutschen Studierendenwerk (DWS) wertvolle Impulse in die Diskussion ein. In seiner Keynote “Keine Exzellenz ohne Inklusion: Barrieren abbauen, Nachteile ausgleichen, Bildungserfolge ermöglichen”, klärte Jens Kaffenberger die Anwesenden anhand aktueller Daten zur Situation Studierender mit Behinderungen und chronischen Erkrankungen auf. Besonders deutlich wurde neben dem generellen Anstieg der betroffenen Studierenden auf 16%, der überaus hohe Anteil Studierender mit psychischen Erkrankungen (65%). Darüberhinaus zeigt die Studierendenbefragung, dass Studierende mit Behinderungen und chronischen Erkrankungen dreimal so häufig über einen Studienabbruch nachdenken, wie die Vergleichsgruppe ohne studienerschwerende gesundheitliche Beeinträchtigungen. Im anschließenden Gespräch wurden Überlegungen angestellt, wie die Hochschulen in NRW chancengerechte Studienbedingungen für Menschen mit Behinderungen und chronischen Erkrankungen realisieren können.

Ein Highlight des Tages war die Vorstellung und Veröffentlichung der neuen Website zur "Inklusive Hochschule NRW". Auf Initiative und unter enger Abstimmung mit dem Netzwerk Inklusive Hochschulen NRW, der LAG SB NRW und der LASH NRW entstand eine Homepage, welche über 90 der bislang durch das Förderprogramm umgesetzten Maßnahmen und Projekte an den jeweiligen Hochschule des Landes NRW vorstellt. Sie zeigt eindrucksvoll, wie vielfältig Inklusion an den Hochschulen des Landes bereits umgesetzt wird, mit zahlreichen Best-Practice-Beispielen, Maßnahmen und Ansprechpersonen.

Auf dem Programm stand auch die Wahl der Sprecher_innen der LAG SB NRW: Michaela Kusal (AKAFÖ Bochum), Prof. in Dr. Stefanie Kuhlenkamp(Fachhochschule Dortmund) und Björn Brünink (HS Düsseldorf) wurden erneut in ihrer Funktion bestätigt. Herzlichen Glückwunsch und vielen Dank für das fortgesetzte Engagement als Sprecher*innen der LAG SB NRW!

Bereits im Vorfeld berichtete Radio Bochum über die Veranstaltung und das Engagement der LAG SB NRW. Das Förderprogramm „Inklusive Hochschule NRW“ wurde inzwischen im Wissenschaftsausschuss des Landtages NRW erörtert und in den politischen Austausch aufgenommen.

Weiterführende Informationen:

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Oktober 2025

Präsenzveranstaltung der LAG SB NRW am 27. Oktober 2025 in Essen

Die Landesarbeitsgemeinschaft Studium und Behinderung NRW (LAG SB NRW) richtet am 27. Oktober 2025 ihre jährliche Netzwerktagung im Hotel Franz in Essen aus.

Die Veranstaltung beginnt um 10:00 Uhr und steht zunächst im Zeichen des Austauschs, der Vernetzung und gemeinsamer Themen aus dem Netzwerk der LAG SB NRW. Im Rahmen des Vormittags finden auch die turnusmäßigen Wahlen der Sprecher_innengruppe statt.

Ab 14:00 Uhr rückt das Thema „Fördermittel Inklusive Hochschule NRW – Erfolge, Perspektiven und Zukunft“ in den Mittelpunkt. Vorgestellt und diskutiert werden die Ergebnisse des Landesförderprogramms „Inklusive Hochschule NRW“, das in den vergangenen Jahren wichtige Impulse zur Förderung von Barrierefreiheit und Chancengleichheit an den nordrhein-westfälischen Hochschulen gesetzt hat.

Nach einem Grußwort von Ministerin Ina Brandes erwarten die Teilnehmenden eine Keynote von Jens Kaffenberger (IBS – Informations- und Beratungsstelle Studium und Behinderung im Deutschen Studierendenwerk (DSW)), die Präsentation der neuen Website zu den Maßnahmen des Förderprogramms „Inklusive Hochschule NRW“ sowie einen Austausch zwischen Vertreter*innen aus Ministerium und Politik sowie den Beauftragten und Berater*innen der Hochschulen.

Dokumente zur Veranstaltung:

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Dezember 2024

Stellungnahme zum Referentenentwurf der Novelle des Landeshochschulgesetztes

Die LAG SB NRW hat eine Stellungnahme zum Referentenentwurf der Novelle des Landeshochschulgesetzes abgegeben. Im Fokus der Stellungnahme steht die Verbesserung der Unterstützung für Studierende mit Behinderungen und chronischen Erkrankungen.

Sie begrüßt die Stärkung von Diversität, den Schutz vor Diskriminierung und die Verbesserung der Unterstützung für Studierende mit Behinderungen, insbesondere durch konkrete Regelungen zum Nachteilsausgleich und Diskriminierungsschutz. Positiv hervorgehoben wird auch die Berücksichtigung von psychischen Erkrankungen und die Klärung der Verantwortlichkeiten bei Nachteilsausgleichen.

Die LAG SB NRW betont die Notwendigkeit einer fortgesetzten Förderung und einer engen Verknüpfung des Gesetzes mit der UN-Behindertenrechtskonvention. Kritisch gesehen wird die Erweiterung der Zielgruppe für Nachteilsausgleiche und eine fehlende Ergänzung zu möglichen Ausgleichsmaßnahmen wie der Verlegung von Prüfungsterminen.

Die LAG SB NRW bietet ihre Expertise für das weitere Gesetzgebungsverfahren an.

Dokument:

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Juni 2024

Stellungnahme zum Eckpunktepapier der Novelle des Landeshochschulgesetzes

Die LAG SB NRW hat eine Stellungnahme zum Eckpunktepapier der Novelle des Landeshochschulgesetzes verfasst und Ministerin Ina Brandes vom Ministerium für Kultur und Wissenschaft des Landes NRW zukommen lassen. In der Stellungnahme fordert die LAG SB NRW die Stärkung inklusiver Strukturen an Hochschulen für Beratende.

Die zentralen Anliegen umfassen dabei:
  1. Die Hochschulen werden zur vollständigen Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) verpflichtet.
  2. Eine Verankerung des Behinderungsbegriff der UN-BRK im Hochschulgesetz.
  3. Die Beauftragten für Studierende mit Behinderungen sind umfassend von ihren regulären dienstlichen Verpflichtungen fei zu stellen.
  4. Sie sind in allen relevanten Gremien der Hochschule zu beteiligen.

Die LAG SB NRW betont, dass diese Maßnahmen notwendig sind, um eine inklusive und zukunftsfähige Hochschullandschaft zu gewährleisten.

Die vollständige Stellungnahme kann hier eingesehen werden:

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Dezember 2023

Studienbefragung "Studieren mit einer gesundheitlichen Beeinträchtigung in Deutschland (best3)“

Das Deutsche Studierendenwerk (DSW) stellt die Ergebnisse der Studierendenbefragung "Studieren mit einer gesundheitlichen Beeinträchtigung in Deutschland (best3)“ vor. Die Daten für „best3“ wurden im Sommer 2021 im Rahmen der integrierten „Studierendenbefragung in Deutschland“ vom DZHW erhoben.

Weitere Informationen zu "best3" sind auf den Seiten des DSW zu finden.

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November 2023

Urteil des Bundesverfassungsgerichts zu Nachteilsausgleichen bei Legasthenie

Das Bundesverfassungsgericht urteilte, dass der Vermerk von Nachteilsausgleichen wegen Legasthenie im Abiturzeugnis unzulässig sei, da ein solcher Vermerk bei anderen Behinderungen nicht üblich sei.

Grundsätzlich sei der Vermerk eines Nachteilsausgleiches aber zulässig und in bestimmten Fällen sogar geboten.

Weitere Informationen sind in der Pressemitteilung des Bundesverfassungsgericht zu finden.

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Oktober 2020

Start des Förderprogramms "Inklusive Hochschule NRW"

Die Landesregierung startet ein neues Förderprogramm zur Verbesserung der Studienbedingungen für Studierende mit Behinderungen und chronischen Erkrankungen. Mit der Förderungen sollen die Hochschulen befähigt werden weitere strukturelle Maßnahmen zur Umsetzung von Inklusion an ihrem Standort umzusetzen.

Links und Dokumente:

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Juli 2020

Offener Brief zur digitalen Barrierefreiheit an die Kanzlerkonferenz der HAW

Die Kanzlerkonferenz der Hochschulen für Angewandte Wissenschaften setzen sich aktuell mit der Reichweite der rechtlichen Verpflichtungen der Hochschulen zur digitalen Barrierefreiheit auseinander. Hierzu wurde ein Rechtsgutachten und ein davon abgeleiteter Handlungsleitfaden in Auftrag gegeben.

Der Tenor des Gutachtens und des Handlungsleitfaden widersprechen der vom Gesetzgeber geforderten umfassenden Barrierefreiheit. Daher hat sich die LAG SB NRW gemeinsam mit der LASH NRW in einem offenen Brief an die Kanzlerkonferenz der Hochschulen für Angewandte Wissenschaften gewandt.

Dokument

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Juni 2020

Stellungsnahme zu einer Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Münster

Die LAG SB NRW hat im Rahmen einer Pressemitteilung Stellung genommen zu einer Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Münster vom 7. November 2019. Nach dieser ist, bei sogenannte Dauerleiden, das sind nichtkörperliche Behinderungen, die als „persönlichkeitsbedingte Eigenschaft“ das Leistungsbild des Prüflings prägen, kein Nachteilsausgleich bei der Abnahme von Prüfungen zu gewähren.

Diese Rechtsprechung stellt vor dem Hintergrund der geltenden nationalen und internationalen Gesetze eine eklatante Diskriminierung Studierender mit Behinderungen/chronischen Erkrankungen dar. Die LAG SB sieht in diesem Urteil geltendes Recht verletzt.

Wenn sich die Hochschulen an dieser Rechtsprechung orientieren, so bedeutete das nicht nur einen Rückfall hinter die Erkenntnisse über gesundheitliche Beeinträchtigungen und deren negative Auswirkungen auf Teilhabe an der Bildung, sondern auch hinter die internationale Rechtsentwicklung.

Dokument:

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