Nächstes online Vernetzungstreffen
Das nächste online Netzwerktreffen der LAG SB NRW findet am 16.05.2025 von 10:00 Uhr bis 11:30 Uhr statt.
Weitere Termine:
12.06.2025 von 11 Uhr bis 12:30 Uhr
04.07.2025 von 10 Uhr bis 11:30 Uhr
Für weitere Informationen, wenden Sie sich gerne an kontakt@lag-sb.nrw.
Dezember 2024
Die LAG SB NRW hat eine Stellungnahme zum Referentenentwurf der Novelle des Landeshochschulgesetzes abgegeben. Im Fokus der Stellungnahme steht die Verbesserung der Unterstützung für Studierende mit Behinderungen und chronischen Erkrankungen. Sie begrüßt die Stärkung von Diversität, den Schutz vor Diskriminierung und die Verbesserung der Unterstützung für Studierende mit Behinderungen, insbesondere durch konkrete Regelungen zum Nachteilsausgleich und Diskriminierungsschutz. Positiv hervorgehoben wird auch die Berücksichtigung von psychischen Erkrankungen und die Klärung der Verantwortlichkeiten bei Nachteilsausgleichen. Die LAG SB NRW betont die Notwendigkeit einer fortgesetzten Förderung und einer engen Verknüpfung des Gesetzes mit der UN-Behindertenrechtskonvention. Kritisch gesehen wird die Erweiterung der Zielgruppe für Nachteilsausgleiche und eine fehlende Ergänzung zu möglichen Ausgleichsmaßnahmen wie der Verlegung von Prüfungsterminen. Die LAG SB NRW bietet ihre Expertise für das weitere Gesetzgebungsverfahren an. Die vollständige Stellungnahme kann hier eingesehen werden.
Juni 2024
Die LAG SB NRW hat eine Stellungnahme zum Eckpunktepapier der Novelle des Landeshochschulgesetzes verfasst und Ministerin Ina Brandes vom Ministerium für Kultur und Wissenschaft des Landes NRW zukommen lassen. In der Stellungnahme fordert die LAG SB NRW die Stärkung inklusiver Strukturen an Hochschulen für Beratende. Die zentralen Anliegen umfassen dabei:
- Die Hochschulen werden zur vollständigen Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) verpflichtet.
- Eine Verankerung des Behinderungsbegriff der UN-BRK im Hochschulgesetz.
- Die Beauftragten für Studierende mit Behinderungen sind umfassend von ihren regulären dienstlichen Verpflichtungen fei zu stellen. Sie sind in allen relevanten Gremien der Hochschule zu beteiligen.
Die LAG SB NRW betont, dass diese Maßnahmen notwendig sind, um eine inklusive und zukunftsfähige Hochschullandschaft zu gewährleisten. Die vollständige Stellungnahme kann hier eingesehen werden.
Dezember 2023
Das Deutsche Studierendenwerk (DSW) stellt die Ergebnisse der Studierendenbefragung "Studieren mit einer gesundheitlichen Beeinträchtigung in Deutschland (best3)“ vor. Die Daten für „best3“ wurden im Sommer 2021 im Rahmen der integrierten „Studierendenbefragung in Deutschland“ vom DZHW erhoben. Weitere Informationen zu "best3" sind auf den Seiten des DSW zu finden.
November 2023
Das Bundesverfassungsgericht urteilte, dass der Vermerk von Nachteilsausgleichen wegen Legasthenie im Abiturzeugnis unzulässig sei, da ein solcher Vermerk bei anderen Behinderungen nicht üblich sei. Grundsätzlich sei der Vermerk eines Nachteilsausgleiches aber zulässig und in bestimmten Fällen sogar geboten Weitere Informationen sind hier zu finden.
Oktober 2020
Die Landesregierung startet ein neues Förderprogramm zur Verbesserung der Studienbedingungen für Studierende mit Behinderungen und chronischen Erkrankungen. Mit der Förderungen sollen die Hochschulen befähigt werden weitere strukturelle Maßnahmen zur Umsetzung von Inklusion an ihrem Standort umzusetzen. Näheres entnehmen Sie der Pressemitteilung des MKW.
Die Geschäftsordnung der LAG SB NRW kann hier eingesehen werden.
Juli 2020
Die Kanzlerkonferenz der Hochschulen für Angewandte Wissenschaften setzen sich aktuell mit der Reichweite der rechtlichen Verpflichtungen der Hochschulen zur digitalen Barrierefreiheit auseinander. Hierzu wurde ein Rechtsgutachten und ein davon abgeleiteter Handlungsleitfaden in Auftrag gegeben. Der Tenor des Gutachtens und des Handlungsleitfaden widersprechen der vom Gesetzgeber geforderten umfassenden Barrierefreiheit. Daher hat sich die LAG SB NRW gemeinsam mit der LASH NRW in einem offenen Brief an die Kanzlerkonferenz der Hochschulen für Angewandte Wissenschaften gewandt. Dieser kann hier eingesehen werden.
Juni 2020
Die LAG SB NRW hat im Rahmen einer Pressemitteilung Stellung genommen zu einer Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Münster vom 7. November 2019. Nach dieser ist, bei sogenannte Dauerleiden, das sind nichtkörperliche Behinderungen, die als „persönlichkeitsbedingte Eigenschaft“ das Leistungsbild des Prüflings prägen, kein Nachteilsausgleich bei der Abnahme von Prüfungen zu gewähren. Diese Rechtsprechung stellt vor dem Hintergrund der geltenden nationalen und internationalen Gesetze eine eklatante Diskriminierung Studierender mit Behinderungen/chronischen Erkrankungen dar. Die LAG SB sieht in diesem Urteil geltendes Recht verletzt. Wenn sich die Hochschulen an dieser Rechtsprechung orientieren, so bedeutete das nicht nur einen Rückfall hinter die Erkenntnisse über gesundheitliche Beeinträchtigungen und deren negative Auswirkungen auf Teilhabe an der Bildung, sondern auch hinter die internationale Rechtsentwicklung. Die vollständige Pressemitteilung findet sich hier.